Sachsen
 
Zugehörigkeit zu Staatengemeinschaften, Zollsystemen und Zollvereinen
1815 wird das Königreich Sachsen Mitglied des Deutschen Bundes. Im Plenum der Bundesversammlung (Bundestag) führt Sachsen vier Stimmen, im "Engeren Rat" eine Stimme.
1828 ist Sachsen Gründungsmitglied des Mitteldeutschen Handelsvereins. 1834 erfolgt der Anschluss an den Deutschen Zollverein, dem es sich vergeblich durch Gründung des mitteldeutschen Zollvereins zu widersetzen gesucht hatte.
Nach der Niederlage im Deutschen Krieg 1866, an dem Sachsen auf Österreichs Seite mit etwa einem Zehntel der Truppen beteiligt war, kann das Königreich zwar seine „territoriale Integrität" gegen preußische Annexionswünsche behaupten, wird aber zum Beitritt in den Norddeutschen Bund verpflichtet. Am 1. Januar 1871 wird das Königreich Sachsen Bundesstaat des Deutschen Reichs. Im Bundesrat hat Sachsen vier Stimmen und entsendet 23 Abgeordnete in den Reichstag.