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Bei den Verhandlungen zur Gründung des Deutschen Bundes auf dem Wiener Kongress werden alle vier Reußischen Fürstentümer gemeinsam von Vizekanzler Georg Walther Vincenz von Wiese (1769-1824) vertreten.
Seit 1815 ist das Fürstentum Reuß-Greiz Mitglied des Deutschen Bundes und führt im Plenum der Bundesversammlung (Bundestag) als Vertreter des Hauses Reuß ältere Linie eine eigene Stimme. Im „Engeren Rat" teilt es sich hingegen eine Stimme mit den Fürstentümern Hohenzollern-Hechingen, Hohenzollern-Sigmaringen, Waldeck, Reuß-Schleiz, Reuß-Ebersdorf, Reuß-Lobenstein, Liechtenstein, Lippe-Detmold, Schaumburg-Lippe und ab 1842 Hessen-Homburg.
Im Jahre 1828 wird Reuß-Greiz Mitglied des Mitteldeutschen Handelsvereins, 1833 schließt es sich dem Thüringischen Zoll- und Handelsverein an und wird über diesen 1834 Gründungsmitglied des Deutschen Zollvereins.
Im Deutschen Krieg 1866 steht Reuß-Greiz zunächst gegen Preußen und muss am 26. September 1866 einem Friedensschluss zustimmen: Nach Zahlung von 100.000 Talern Kriegsstrafe tritt das Fürstentum 1867 dem Norddeutschen Bund bei und gibt die Militärhoheit an Preußen ab.
1871 wird Reuß-Greiz Bundesstaat des Deutschen Reichs. Im Bundesrat besitzt das Fürstentum eine Stimme und ist im Reichstag durch einen Abgeordneten vertreten.
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