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Zugehörigkeit zu Staatengemeinschaften, Zollsystemen und Zollvereinen |
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Bei den Verhandlungen zur Gründung des Deutschen Bundes auf dem Wiener Kongress wird das Königreich Preußen von Staatskanzler Karl August Fürst von Hardenberg (1750-1822) und dem Geheimen Staatsminister Wilhelm von Humboldt (1767-1835) vertreten. Seit 1815 ist Preußen mit Ausnahme der Provinzen Posen, Westpreußen und Ostpreußen Mitglied des Deutschen Bundes. Im Plenum der Bundesversammlung (Bundestag) führt das Königreich vier Stimmen, im „Engeren Rat" eine eigene Stimme. 1819 schließt Preußen mit dem Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen den ersten Enklavenvertrag, durch den der zum Großteil von der preußischen Provinz Sachsen umgebene Landesteil Sondershausen in das preußische Zollsystem integriert wird. Diesem Beispiel folgen 1823 Anhalt-Bernburg für die Exklave Mühlingen und Sachsen-Weimar-Eisenach für die Exklaven Allstedt und Oldisleben, 1829 Sachsen-Coburg und Gotha für die Exklave Volkenroda und 1831 für das Fürstentum Lichtenberg sowie 1830 Oldenburg für das Fürstentum Birkenfeld. 1826 treten Anhalt-Bernburg, 1828 Anhalt-Köthen und Anhalt-Dessau, 1832 Waldeck und 1842 Pyrmont in Gänze dem preußischen Zollsystem bei. Am 1. Juli 1828 tritt der Hessisch-Preußische Zollverband mit dem Großherzogtum Hessen-Darmstadt in Kraft, dem sich 1832 auch Kurhessen anschließt. 1834 ist Preußen Gründungsmitglied des Deutschen Zollvereins. Im Zuge der revolutionären Ereignisse 1848/49 und den Wahlen zur ersten deutschen Nationalversammlung sind die preußischen Provinzen Posen, Westpreußen und Ostpreußen von 1848 bis 1851 ebenfalls im Deutschen Bund vertreten. Die Provinz Posen wird allerdings nur für die Gebietsteile mit überwiegend deutscher Bevölkerung aufgenommen, die westlich einer mehrmals verschobenen Demarkationslinie lagen. Auf Betreiben Preußens bildet sich 1867 der Norddeutsche Bund, dessen Kanzler gleichzeitig preußischer Ministerpräsident ist. Ebenfalls auf preußische Initiative hin wird 1871 das Deutsche Reich gegründet. Deutscher Kaiser ist in Personalunion der preußische König, Reichskanzler wiederum der preußische Ministerpräsident. Als Bundesstaat des Deutschen Reiches hat Preußen im Bundesrat 17 Stimmen und entsendet 236 Abgeordnete in den Reichstag.
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