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Bei den Verhandlungen zur Gründung des Deutschen Bundes auf dem Wiener Kongress wird das Königreich Bayern von Karl Philipp Fürst von Wrede (1767-1838) vertreten. Seit 1815 ist Bayern Mitglied des Deutschen Bundes. Im Plenum der Bundesversammlung (Bundestag) führt das Königreich vier Stimmen, im „Engeren Rat" eine eigene Stimme.
Im Januar 1828 unterzeichnen Württemberg und Bayern den ab 1. Juli 1828 gültigen Vertrag über ein gemeinsames Zollgebiet, den Süddeutschen Zollverein, wobei der bayerische Rheinkreis dem Zollbündnis erst 1829 angeschlossen wird.
Der Süddeutsche Zollverein schließt im Mai 1829 einen umfassenden Handelsvertrag mit dem fast gleichzeitig entstandenen Preußisch-Hessischen Zollverein. Die spätere völlige Verschmelzung der beiden Zollbünde wird dabei bereits ins Auge gefasst; sie erfolgt am 1. Januar 1834 mit Gründung des Deutschen Zollvereins. Die Exklave Kaulsdorf wird 1833 Mitglied des Thüringischen Zoll- und Handelsvereins und gehört damit 1834 ebenfalls zu den Gründungsmitgliedern des Deutschen Zollvereins.
Im Deutschen Krieg 1866 kämpft Bayern auf österreichischer Seite. 1871 wird das Königreich Bundesstaat des Deutschen Reichs, kann sich aber Reservatsrechte wie eigene Diplomatie, Post und Eisenbahn, Bier- und Branntweinsteuer sowie eine beschränkte Wehrhoheit sichern. Im Bundesrat hat Bayern sechs Stimmen und entsendet 48 Abgeordnete in den Reichstag.
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