Anhalt-Dessau
 
Territoriale Entwicklung ab 1863/Kulturerbe
Mit Vertrag vom 2. bzw. 7. Mai 1853 wird die seit 1847 zwischen Anhalt-Dessau und Anhalt-Bernburg bestehende "Gemeinschaft der Landeshoheits- und Regierungsrechte über das Herzogtum Anhalt-Köthen" aufgelöst. Nachdem Dessau schon von Anfang an die tatsächliche Führung der Regierungsgeschäfte innegehabt und Gesetze, Verordnungen und Verfügungen für Dessau und Köthen gemeinsam erlassen hatte, wird nun die Vereinigung auch de jure vollzogen. Die Regierung in Köthen wird aufgehoben, ihre Geschäfte gehen zum 1. Januar 1854 auf die Regierung in Dessau über. Das Herzogtum nennt sich nun Anhalt-Dessau-Köthen.
Heute ist Dessau Regierungsbezirk des Bundeslandes Sachsen-Anhalt und umfasst die Landkreise Anhalt-Zerbst, Bernburg, Bitterfeld, Köthen und Wittenberg.
Von dem im Zweiten Weltkrieg zerstörten Dessauer Residenzschloss ist lediglich der Westflügel, der "Johannbau", erhalten geblieben, der seit 1990 denkmalgerecht wiederhergestellt wird.
Das Bauhaus Dessau zählt seit 1996 zum Weltkulturerbe der UNESCO, im Jahr 2000 folgt das Dessau-Wörlitzer Gartenreich.

Der Dessauer Johannbau, 2004