Hamburg
 
Territoriale Entwicklung ab 1914/Kulturerbe
Mit der Landesverfassung vom 9. Januar 1921 kann erstmalig eine vollständige Demokratisierung auf parlamentarischer Basis durchgesetzt werden.
1933 bis 1945 wird Hamburg im Zuge der NS-Machtübernahme einem Reichsstatthalter unterstellt.
Das am 26. Januar 1937 verkündete Groß-Hamburg-Gesetz bringt die größte territoriale Veränderung seit dem ausgehenden Mittelalter: Gegen Abgabe des Amtes Ritzebüttel mit Cuxhafen und den Inseln Neuwerk und Scharhörn sowie der Exklaven Geesthacht, Großhansdorf und Schmalenbeck an Preußen werden die Städte Altona, Harburg und Wandsbeck mit Hamburg vereint. 1949 wird der Stadtstaat in den Grenzen von 1937 Bundesland der Bundesrepublik Deutschland. Per Staatsvertrag zwischen dem Bundesland Niedersachsen und Hamburg werden die Inseln Neuwerk und Scharhörn 1969 wieder Hamburg angegliedert.
Hamburg hat im Jahr 2000 eine Fläche von 748 km² und ist mit 1,7 Millionen Einwohnern nach Berlin die zweitgrößte Stadt Deutschlands.
Das Hamburger Parlament nennt sich bis heute Bürgerschaft und auch der Name Freie und Hansestadt Hamburg bewahrt die alten Traditionen, die im Museum für Hamburgische Geschichte, im Museum für Kunst und Gewerbe und im Museum der Arbeit anschaulich präsentiert werden.

Hamburg: Binnenalster, 2006