Sachsen-Gotha-Altenburg
 
Territoriale Entwicklung ab 1826/Kulturerbe
Mit dem Tod Herzog Friedrichs IV. (1774-1825) am 11. Februar 1825 erlischt das Haus Sachsen-Gotha-Altenburg. Gemäß Schiedsspruch König Friedrich Augusts I. von Sachsen (1750-1827) vom 12. November 1826 erfolgt eine umfassende Neuordnung der ernestinischen Herzogtümer: Sachsen-Gotha-Altenburg, Sachsen-Coburg-Saalfeld und Sachsen-Hildburghausen werden aufgelöst, Sachsen-Altenburg und Sachsen-Coburg und Gotha entstehen neu und Sachsen-Meiningen verdoppelt sein Staatsgebiet.
Im Zuge dessen geht der Gothaer Landesteil Sachsen-Gotha-Altenburgs an das neu geschaffene Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha, der Altenburger Landesteils wird zum Herzogtum Sachsen-Altenburg. Gotha bleibt als Hauptstadt, Regierungssitz und Residenz erhalten, muss sich diesen Status im Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha nun allerdings mit Coburg teilen. Die Residenzstadt Altenburg wird Hauptstadt und Regierungssitz Sachsen-Altenburgs.