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Nach dem Tod Herzog Friedrichs IV. von Sachsen-Gotha-Altenburg (1774-1825) am 11. Februar 1825 erlischt das herzoglich ernestinische Haus Sachsen-Gotha-Altenburg. Gemäß Schiedsspruch König Friedrich Augusts I. von Sachsen (1750-1827) vom 12. November 1826 erfolgt eine umfassende Neuordnung der ernestinischen Herzogtümer: Sachsen-Altenburg und Sachsen-Coburg und Gotha werden neu geschaffen, Sachsen-Meiningen verdoppelt sein Staatsgebiet.
Herzog Friedrich von Sachsen-Hildburghausen übernimmt die neugegründete Linie Sachsen-Altenburg und tritt dafür den Großteil seines Staatsgebiets an das Herzogtum Sachsen-Meiningen ab. Sachsen-Altenburg wird aus dem Altenburger Anteil des aufgelösten Herzogtums Sachsen-Gotha-Altenburg gebildet und die Stadt Altenburg zur Hauptstadt.
Im Zeitraum von 1603 bis 1672 existierte schon einmal ein ernestinisches Fürstentum Altenburg, damals noch ohne den Westkreis um Roda.
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