Thüringischer Zoll- und Handelsverein
 
Mitgliedschaft/Territoriale Entwicklung
Mitglieder des Thüringischen Zoll- und Handelsvereins sind die thüringischen Staaten des Deutschen Bundes. Staaten die außerhalb Thüringens liegen, sind nur für ihre thüringischen Exklaven Mitglieder, und umgekehrt gehören Gebietsteile von Mitgliedstaaten, die außerhalb Thüringens liegen, zu anderen Zollsystemen.
Das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach ist ohne die Exklaven Allstedt und Oldisleben, die unter preußischer Zollverwaltung stehen, und ohne die Exklave Lichtenberg, die unter bayerischer Zollverwaltung steht, Mitglied. Sachsen-Coburg und Gotha ist ohne die Exklaven Nassach, Erlsdorf und Königsberg, die unter bayerische Zollverwaltung fallen sowie ohne Volkenrode und das Fürstentum Lichtenberg, die unter preußische Zollverwaltung fallen, vertreten. Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen gehören für ihre jeweilige Oberherrschaft zum Thüringischen Zoll- und Handelsverein und für ihre jeweilige Unterherrschaft zur preußischen Zollverwaltung. Hessen-Kassel ist für die Exklave Schmalkalden Mitglied, Preußen für Erfurt und die exklavierten Kreise Schleusingen und Ziegenrück. Bayern erklärt seinen Beitritt für die Exklave Kaulsdorf am 11. Mai 1833 im Schlussprotokoll des Vertrags zum Deutschen Zollverein. Sachsen-Altenburg, Sachsen-Meiningen, Reuß ältere Linie (Reuß-Greiz), Reuß-Schleiz sowie Reuß-Lobenstein und Ebersdorf sind für alle ihre Gebietsteile sowie das Kondominat Fürstentum Gera in das thüringische Zollsystem eingebunden.
Der Thüringische Zoll- und Handelsverein umfasst als Wirtschaftsraum die gesamte thüringische Staatenwelt des 19. Jahrhunderts. Die Einheit der so genannten Thüringischen Vereinsstaaten wird deshalb – mit Ausnahme Coburgs und der preußischen Enklaven – Grundlage des 1919 gegründeten Landes Thüringen.