Elsaß-Lothringen
 
Geschichte und Verwaltungsentwicklung
Nach der Niederlage im Deutsch-Französischen Krieg von 1870/71 muss Frankreich im Frankfurter Frieden vom 10. Mai 1871 das Elsaß, bestehend aus den Départements Bas-Rhin und Haut-Rhin mit Ausnahme Belforts, sowie Teile Lothringens, namentlich die Départements Meurthe und Moselle mit der Stadt Metz, an das Deutsche Reich abtreten.
Mit dem Reichsgesetz vom 9. Juni 1871 werden die abgetretenen Gebiete als neu geschaffenes Reichsland Elsaß-Lothringen mit dem Deutschen Reich vereinigt. Die Staatsgewalt liegt direkt beim Deutschen Kaiser, der zum 1. Oktober 1879 einen Kaiserlichen Statthalter als Vertreter einsetzt. Elsaß-Lothringen verfügt zunächst nicht über eine Stimme im Bundesrat. Die deutsche Verfassung tritt am 1. Januar 1874 in Elsaß-Lothringen in Kraft.
Gemäß dem Gesetz über die Verwaltung vom 30. Dezember 1871 teilt sich Elsaß-Lothringen in die drei Regierungsbezirke Oberelsaß, Unterelsaß und Lothringen, die bis 1918 bestehen bleiben.
Mit dem Gesetz über die Verfassung des Reichslandes Elsaß-Lothringen vom 31. Mai 1911 erhält Elsaß-Lothringen die Bezeichnung Bundesstaat und ist künftig mit drei Stimmen im Bundesrat vertreten. Die Staatsgewalt liegt weiter beim deutschen Kaiser.

Belagerung Straßburgs im Deutsch-Französischen Krieg 1870/71


Wappen des Reichslands Elsaß-Lothringen


Metz: Kaiser-Wilhelm-Denkmal, um 1900