Sachsen
 
Staats- und Regierungsform, Herrscherhaus
Das 1806 zum Königreich erhobene Sachsen ist eine Monarchie; die regierenden Monarchen stammen alle aus der albertinischen Linie des Hause Wettin. Zunächst regieren Friedrich August I. (bis 1806 Kurfürst Friedrich August III., reg. 1763-1827) und sein Bruder Anton I. (reg. 1827-1836). Es folgen deren Neffen Friedrich August II. (Mitregent 1830-1836, reg. 1836-1854) und Johann (reg. 1854-1873) sowie Johanns Söhne Albert (reg. 1873-1902) und Georg (reg. 1902-1904). Der letzte König Sachsens ist Georgs Sohn Friedrich August III. (reg. 1904-1918), der am 13. November 1918 auf den Thron verzichtet.
Nachdem es im September 1830 unter dem Eindruck der Pariser Julirevolution in Leipzig und Dresden zu Unruhen kommt, wird Sachsen eine konstitutionelle Monarchie. Die Verfassungsurkunde vom 4. September 1831 ersetzt das Geheime Kabinett durch ein verantwortliches Staatsministerium und an die Stelle der Feudalstände treten zwei Kammern. 1832 folgt die Bauernbefreiung. Die Revolution 1848/49 wird mit Hilfe preußischer Truppen niedergeschlagen und alle republikanischen Änderungen wie freies und geheimes Wahlrecht, Presse-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit wieder aufgehoben. Die Arbeiterbewegung fasst im Königreich Sachsen frühzeitig Fuß. Die ersten sozialistischen Abgeordneten, die 1867 in den Konstituierenden Norddeutschen Reichstag gewählt werden, haben sächsische Wahlkreise; unter ihnen August Bebel (1840-1913), der Mitbegründer der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands. Der Kräfteverschiebung nach links versucht die Regierung 1896 mit Einführung des Dreiklassenwahlrechts und 1909 mit einem Pluralwahlrecht entgegenzuwirken, das dem Einzelnen aufgrund von Alter, Bildung und Besitz bis zu 4 Stimmen zuerkennt. Dennoch lässt sich Sachsen bis 1918 zu Recht als "rotes Königreich" bezeichnen.

Wappen des Königreichs Sachsen


Dresden, Reiterstandbild König Johanns, 2004


Medaille auf die Verfassung Sachsens, 1831


König Friedrich August I. von Sachsen, 1816/1827