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Das Herzogtum Anhalt-Köthen ist eine Monarchie. Nach dem frühen Tod des letzten Herzogs von Anhalt-Köthen, Ludwig (reg. 1812-1818), der zunächst unter Vormundschaft von Leopold III. von Anhalt-Dessau (1740-1817) stand, fällt die Regierung Köthens an die Nebenlinie Anhalt-Köthen-Pleß: Friedrich Ferdinand (reg. 1818-1830) und seinen Bruder Heinrich (reg. 1830-1847), die beide ohne Erben bleiben.
Die Stadt Köthen ist in den 1840er Jahren als Sammelpunkt der demokratisch-liberalen "Kellergesellschaft" das Zentrum der politischen Opposition in Anhalt. Sie richtet sich besonders gegen die seit 1825 katholischen Landesherren, die hochverschuldet sind. Nach Heinrichs Tod am 23. November 1847 kommt Anhalt-Köthen unter gemeinsame Verwaltung von Anhalt-Bernburg und Anhalt-Dessau, wobei der Herzog von Anhalt-Dessau das Land im Namen des Herzogs von Anhalt-Bernburg mitregiert. Dies ist die Voraussetzung für die Vereinigung Köthens mit Dessau 1853 zum Herzogtum Anhalt-Dessau-Köthen, nachdem sich bereits im Juli 1848 ein Gesamtlandtag für die gemeinsame Verfassungs- und Gesetzgebung konstituiert hatte.
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