Preußen
 
Staats- und Regierungsform, Herrscherhaus
Das Königreich Preußen ist eine Monarchie. Regierendes Herrscherhaus ist die brandenburgisch-preußische Linie des Hauses Hohenzollern. Nacheinander regieren Friedrich Wilhelm III. (reg. 1797-1840) und sein Sohn Friedrich Wilhelm IV. (reg. 1840-1861). 1858 übernimmt Wilhelm I. (reg. 1861-1888) die Regentschaft für seinen erkrankten Bruder. Ihm folgen im so genannten Dreikaiserjahr 1888 zunächst für 99 Tage sein schwerkranker Sohn Friedrich III. (reg. 9.3.-15.6.1888) und schließlich dessen Sohn Wilhelm II. (reg. 1888-1918). Seit 1871 sind die preußischen Könige zugleich Kaiser des Deutschen Reichs.
Die oberste Regierungsgewalt liegt beim König. 1817 wird ein Staatsrat eingerichtet, der aus den königlichen Prinzen, den höchsten Staatsdienern und einigen aus besonderem Vertrauen des Königs berufenen Männern besteht und über die obersten Grundsätze der Verwaltung und über neue Gesetze zu beraten hat. Das im Jahre 1815 gegebene Verfassungsversprechen löst der König zunächst nicht ein, lediglich in den einzelnen Provinzen werden Provinzialstände eingeführt.
Erst aufgrund der revolutionären Ereignisse 1848/49 wird Preußen mit der Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850 konstitutionelle Monarchie. Hinsichtlich der Grund- und Freiheitsrechte trägt die Verfassung mit persönlicher Freiheit, Gleichheit vor dem Gesetz, Religions-, Auswanderungs- und Pressefreiheit sowie dem Versammlungsrecht durchaus liberale Züge. Der preußische Landtag besteht aus zwei Kammern. Mitglieder der ersten Kammer, seit 1855 Herrenhaus genannt, sind die volljährigen Prinzen der Dynastie, die mediatisierten Standesherren, Vertreter öffentlicher Körperschaften und vom König ernannte Personen. Die Mitglieder der zweiten Kammer, Abgeordnetenhaus genannt, werden nach Dreiklassenwahlrecht ermittelt. Die Kammern haben Mitwirkungsrechte bei der Gesetzgebung und das Budgetrecht.
Die Verfassung bleibt in ihren Grundzügen bis zum Ende der Monarchie 1918 in Kraft.

Das preußische Wappen


Berlin: Stadtschloss, 1826


König Friedrich Wilhelm III. von Preußen, um 1820