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Seit dem Tod Fürst Heinrichs XXX. von Reuß-Gera (reg. 1748-1802) steht das Fürstentum unter gemeinsamer Verwaltung von Reuß-Ebersdorf, Reuß-Lobenstein und Reuß-Schleiz. Ab 1824 unter gemeinsamer Regierung von Reuß-Lobenstein und Ebersdorf und Reuß-Schleiz. Die gemeinschaftliche Landesregierung hat ihren Sitz in Gera.
Die Landstände setzen sich im Fürstentum Gera aus fünf ritterschaftlichen und zwei städtischen Deputierten zusammen und in der Pflege Saalburg aus einem ritterschaftlichen und zwei städtischen Abgeordneten. Sie haben beratende Funktion hinsichtlich der Gesetzgebung und der Steuerbewilligung.
Zudem befindet sich in Gera die gemeinsame Regierung der Fürstentümer Reuß jüngere Linie, welche das Justizkollegium, den Lehnhof und das Konsistorium umfasst.
Nach der Abdankung des regierenden Fürsten von Reuß-Lobenstein und Ebersdorf zugunsten der Linie Reuß-Schleiz und der daraus folgenden Vereinigung aller Gebiete der Fürsten Reuß jüngere Linie im Jahre 1848, geht die Verwaltung des Kondominats Fürstentum Gera an das neugeschaffene Fürstentum Reuß jüngere Linie und den dort regierenden Fürsten Heinrich LXII. von Reuß-Schleiz (reg. 1818-1854) über.
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