Reuß jüngere Linie
 
Staats- und Regierungsform, Herrscherhaus
Das Fürstentum Reuß jüngere Linie ist eine Monarchie.
Die regierenden Fürsten stammen aus der Reuß-Schleizer Linie des Hauses Reuß. Seit dem 12. Jahrhundert nennen sich alle männlichen Mitglieder des Hauses Reuß Heinrich. Mit dem Geschlechtsvertrag von 1668 ist festgelegt, dass die ältere Linie bis Hundert zählt, während die jüngere Linie jedes Jahrhundert neu zu beginnen hat.
Mit Zusammenlegung der Fürstentümer Reuß-Schleiz, Reuß-Lobenstein und Ebersdorf sowie des Kondominats Fürstentum Gera im Jahre 1848 wird Heinrich LXII. (reg. 1818-1854) von Reuß-Schleiz alleiniger Herrscher und nimmt später den Titel Fürst Reuß jüngere Linie an.
Ihm folgen sein Bruder Heinrich LXVII. (reg. 1854-1867) und dessen Sohn Heinrich XIV. (reg. 1867-1892 (1913)). Heinrich XIV. betraut 1892 seinen Sohn Heinrich XXVII. (reg. 1913-1918) als ständigen Vertreter mit der Führung der Regierung. Von 1902 bis 1908 übernimmt Heinrich XIV. im Fürstentum Reuß-Greiz die Regentschaft für den regierungsunfähigen Heinrich XXIV. (1878-1927), ab 1908 übernimmt dies ebenfalls sein Sohn Heinrich XXVII.
Reuß jüngere Linie.Heinrich LXII. beruft nach der Vereinigung der Fürstenhäuser Reuß jüngere Linie einen konstituierenden Landtag ein, der das Staatsgrundgesetz vom 30. November 1849 beschließt. Der seit November 1851 bestehende erste konstitutionelle Landtag führt das indirekte Wahlrecht und eine Gliederung nach Ständen ein. Am 14. April 1852 erhält das dadurch revidierte Staatsgrundgesetz Gültigkeit. Der Landtag setzt sich aus dem Fürsten von Reuß-Köstritz oder dessen Vertreter, drei Rittergutsbesitzern und neun Abgeordneten zusammen, die durch allgemeine Wahlen bestimmt werden.
Die vom Bürgertum seit 1868 geforderte Wahlreform führt schließlich zum Landtagswahlgesetz vom 17. Januar 1871. Danach besteht der Geraer Landtag aus 16 Abgeordneten, von denen einer vom Fürst Reuß-Köstritz ernannt, drei von den Höchstbesteuerten und zwölf von den sonstigen männlichen Bürgern im direkten Verfahren gewählt werden.
Mit der Begründung, dass „dem Überhandnehmen der Sozialdemokratie ein Riegel vorgeschoben werden müsse, wenn nicht der Staat Selbstmord verüben wolle", setzt das Staatsministerium ein neues Wahlrecht durch, dem der Landtag im Januar 1913 zustimmt. Nach dieser Wahlrechtsänderung wird die Zahl der Abgeordneten aus allgemeinen Wahlen von 12 auf 17 erhöht und gleichzeitig ein Pluralwahlrecht eingeführt, das Einkommen, Lebensalter und Bildungsstand berücksichtigt und auf eine Person bis zu 5 Stimmen konzentriert.

Das Wappen aller Linien des Hauses Reuß jüngere Linie


Gera, 1905


Heinrich LXII. von Reuß-Schleiz, um 1818