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Das Herzogtum Anhalt-Bernburg verfügt nicht über Mittelbehörden. An Unterbehörden bestehen seit 1815 neun Justizämter, und zwar in Bernburg, Plötzkau, Mühlingen, Coswig, Ballenstedt, Hoym, Gernrode, Harzgerode und Güntersberge sowie die Städte Bernburg und Ballenstedt.Am 1. Mai 1850 werden drei Kreisämter gebildet: Das Obere Herzogtum mit den Justizämtern Ballenstedt, Gernrode, Hoym, Harzgerode, Güntersberge und Bärenrode. Das Untere Herzogtum mit den Bezirken der Stadt- und Landgerichte Bernburg, den Bezirken der Gerichte in Hohen-Erxleben und Rathmannsdorf, den Bezirken der Gerichte Hecklingen und Gänsefurth sowie den Bezirken der Gerichte in Bullenstedt und Omarsleben. Das dritte Kreisamt beinhaltet das Justizamt Coswig und den Bezirk des Lattorfschen Gerichts zu Kliecken in Coswig.
Mit den anderen anhaltischen sowie mit den schwarzburgischen Staaten ist die Bernburger Justiz seit 1817 dem Zerbster Ober-Appellationsgericht unterstellt.
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