|
|
Mit dem Organisationsedikt vom 21. August 1821 erfolgt die Einteilung Hessen-Kassels in vier Provinzen, die in etwa die Funktion von Regierungsbezirken haben: Hanau (Regierungssitz Hanau), Oberhessen (Regierungssitz Marburg), Niederhessen mit der Grafschaft Schaumburg (Regierungssitz Kassel) und Fulda mit der Herrschaft Schmalkalden (Regierungssitz Fulda).
Von 1849 bis 1851 ist Hessen-Kassel in folgende neun Bezirksdirektionen eingeteilt: Kassel, Eschwege, Hersfeld, Fritzlar, Marburg, Fulda, Hanau, Schmalkalden und Rinteln.
Mit Verordnung vom 7. Juli 1851 werden die Bezirksdirektionen wieder abgeschafft und die alte Einteilung in Provinzen wiederhergestellt.
Das Ober-Appellationsgericht befindet sich in Kassel.
|
|