Hessen-Homburg
 
Territoriale Aufteilung/Verwaltungsstruktur
Die Landgrafschaft Hessen-Homburg erhält 1817/18 seine Verwaltungsgliederung, die im Wesentlichen bis 1866 Bestand hat.
Unterteilt wird die Landgrafschaft in das Amt Homburg und das Oberamt Meisenheim.
Höchste Gerichtsinstanz ist das Ober-Appellationsgericht des Großherzogtums Hessen-Darmstadt in Darmstadt.