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Das Fürstentum Reuß-Greiz verfügt nicht über Mittelbehörden. An Unterbehörden bestehen seit 1815 die Ämter Obergreiz und Untergreiz – beide mit Sitz in Greiz – sowie Dölau, Burgk und das Fürstliche Stadtvogteigericht Zeulenroda. Im Jahre 1855 werden die Ämter Obergreiz, Untergreiz und Dölau zum Justizamt Greiz zusammengeschlossen. Die Trennung von Verwaltung und Justiz erfolgt 1868. Gleichzeitig wird für das gesamte Reuß-Greizer Staatsgebiet ein Landratsamt mit Sitz in Greiz eingerichtet. Das Justizamt Burgk erhält landsratsamtliche Befugnisse.
Mit den anderen reußischen Fürstentümern sowie den Häusern der sächsisch-ernestinischen Linie ist die Reuß-Greizer Justiz seit 1820 dem Ober-Appellationsgericht in Jena unterstellt.
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