Anhalt-Dessau
 
Territoriale Aufteilung/Verwaltungsstruktur
Das Herzogtum Anhalt-Dessau verfügt 1820 nicht über Mittelbehörden. An Unterbehörden bestehen seit 1819 die sieben Justizämter Dessau, Oranienbaum, Quellendorf, Gröbzig, Sandersleben, Großalsleben und Zerbst.
Mit der gemeinsamen Gemeindeverordnung für Anhalt-Dessau und Anhalt-Köthen vom 24. Februar 1849 werden drei Kreise gebildet:
Kreis Dessau: Anhalt-Dessauische Landesteile diesseits der Elbe (ohne die Ämter Gröbzig und Sandersleben).
Kreis Köthen: Anhalt-Köthische Landesteile diesseits der Elbe (inklusive der Ämter Gröbzig und Sandersleben).
Kreis Zerbst: Landesteile jenseits der Elbe.
Mit den anderen anhaltischen sowie mit den schwarzburgischen Staaten ist die Dessauer Justiz seit 1817 dem Zerbster Ober-Appellationsgericht unterstellt. Ab 1849 ist das Ober-Appellationsgericht in Jena höchste Gerichtsinstanz.