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Territoriale Aufteilung/Verwaltungsstruktur |
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Das Herzogtum Anhalt-Dessau verfügt 1820 nicht über Mittelbehörden. An Unterbehörden bestehen seit 1819 die sieben Justizämter Dessau, Oranienbaum, Quellendorf, Gröbzig, Sandersleben, Großalsleben und Zerbst. Mit der gemeinsamen Gemeindeverordnung für Anhalt-Dessau und Anhalt-Köthen vom 24. Februar 1849 werden drei Kreise gebildet: Kreis Dessau: Anhalt-Dessauische Landesteile diesseits der Elbe (ohne die Ämter Gröbzig und Sandersleben). Kreis Köthen: Anhalt-Köthische Landesteile diesseits der Elbe (inklusive der Ämter Gröbzig und Sandersleben). Kreis Zerbst: Landesteile jenseits der Elbe. Mit den anderen anhaltischen sowie mit den schwarzburgischen Staaten ist die Dessauer Justiz seit 1817 dem Zerbster Ober-Appellationsgericht unterstellt. Ab 1849 ist das Ober-Appellationsgericht in Jena höchste Gerichtsinstanz.
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