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Territoriale Aufteilung/Verwaltungsstruktur |
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Als Mittelbehörden bestehen im Herzogtum Sachsen-Gotha-Altenburg die Fürstentümer Gotha und Altenburg. An Unterbehörden gibt es seit 1815 im Fürstentum Gotha die Ämter Georgenthal, Gotha, Ichtershausen, Kranichfeld, Reinhardsbrunn mit Sitz in Schloss Tenneberg, Schwarzwald mit Sitz in Zella-St.Blasii, Tenneberg, Tonna mit Sitz in Gräfentonna, Volkenroda, das von Ichtershausen mitverwaltete Amt Wachsenburg sowie der Kanzleibezirk Ohrdruf, der ein Amt unter Verwaltung des Fürsten von Hohenlohe ist. Im Fürstentum Altenburg bestehen die Ämter Altenburg, Camburg, Eisenberg, Leuchtenburg-Orlamünde mit Sitz in Kahla, Roda und Ronneburg. Das Kondominat Römhild wird gemeinsam mit Sachsen-Meiningen verwaltet, wobei Gotha ein Drittel und Meiningen zwei Drittel des Gemeinschaftsamts zugeordnet sind. Mit den anderen Herzogtümern der sachsen-ernestinischen Linie sowie den reußischen Fürstentümern ist die Justiz des Herzogtums Sachsen-Gotha-Altenburg dem Ober-Appellationsgericht in Jena unterstellt. Die Schwarzburg-Rudolstädter Enklave Seebergen fällt 1823 an Sachsen-Gotha-Altenburg. Nach der Auflösung des Herzogtums 1826 werden die Gebiete folgendermaßen verteilt: Das Fürstentum Altenburg mit Stadtroda wird zum neugegründeten Herzogtum Sachsen-Altenburg, das Fürstentum Gotha fällt an das neugegründete Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha. Sachsen-Meiningen erhält den Gothaischen Anteil am Kondominat Römhild sowie Camburg und die Exklave Kranichfeld.
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