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Das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt verfügt nicht über Mittelbehörden. An Unterbehörden bestehen 1820 in der Oberherrschaft die Ämter Rudolstadt, Blankenburg (von Rudolstadt mitverwaltet), Ehrenstein (von Amt Paulinzella mitverwaltet), Ilm mit Sitz in Stadtilm, Paulinzella, Schwarzburg mit Sitz in Königsee, Leutenberg und Könitz (mitverwaltet von Amt Leutenberg). In der Unterherrschaft gibt es die Ämter Frankenhausen und Straußberg sowie den Gerichtsbezirk Schlotheim und das Vogteiamt Seebergen.
Von 1809 bis 1850 existiert die "Landeshauptmannschaft Frankenhausen" als mittlere Verwaltungsbehörde für die Ämter der Unterherrschaft.
1823 tritt Schwarzburg-Rudolstadt die Exklave Seebergen an Sachsen-Gotha-Altenburg ab.
Im Jahre 1850 werden die Ämter abgeschafft und als übergeordnete Behörden auf der unteren Verwaltungsebene die drei Landratsämter Rudolstadt, Königsee und Frankenhausen gebildet.
Gemeinsam mit den Herzogtümern Anhalt-Bernburg, Anhalt-Köthen und Anhalt-Dessau sowie dem Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen ist die Schwarzburg-Rudolstädter Justiz seit 1817 dem Ober-Appellationsgericht in Zerbst unterstellt. 1850 schließt sie sich dem Ober-Appellationsgericht in Jena an, dem auch die Justiz der anderen thüringischen Staaten unterstellt ist.
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