Anhalt-Köthen
 
Territoriale Aufteilung/Verwaltungsstruktur
Das Herzogtum Anhalt-Köthen verfügt nicht über Mittelbehörden.
Die nach französischem Vorbild gestaltete Departement-Gliederung des Jahres 1811 wird mit Erlass vom 24. Oktober 1812 wieder aufgehoben und die Justiz-, Verwaltungs- und Finanzbehörden neu geregelt. Es erfolgt die Gliederung in sieben Justizämter, die bis 1849 bestehen bleibt: Stadtgericht Köthen, Justizamt Köthen, Justizamt Reinsdorf und Justizamt Wulfen, alle mit Sitz in Köthen sowie die Justizämter Nienburg, Warmsdorf und Roßlau.
Herzog Heinrich (1778-1847) verkauft das schlesische Fürstentum Pleß 1846 an die Grafen von Hochberg-Fürstenstein.
Mit den anderen anhaltischen sowie mit den schwarzburgischen Staaten ist die Anhalt-Köthener Justiz seit 1817 dem Zerbster Ober-Appellationsgericht unterstellt. Ab 1849 ist das Ober-Appellationsgericht in Jena höchste Gerichtsinstanz.