|
|
Mit dem Volksschulgesetz vom 4. November 1870 verankert Reuß jüngere Linie die Schulpflicht vom 6. bis zum 14. Lebensjahr für Jungen und Mädchen. Die geistliche Schulaufsicht wird beibehalten und erst durch das Nachtragsgesetz vom 3. Juni 1911 zumindest auf der mittleren Schulebene eingeschränkt, wo die Schulaufsicht pädagogisch erfahrenen Schulmännern, die selbst aus der Volksschule hervorgegangen sind, als Bezirksschulinspektoren übertragen wird.
Die zwei Gymnasien des Fürstentums bestehen seit dem 17. Jahrhundert: 1608 wird das Gymnasium in Gera von Heinrich Posthumus (1572-1635), dem Stammvater der jüngeren Linie Reuß, gegründet und 1656 geht das Gymnasium zu Schleiz, das Rutheneum, aus einer alten Lateinschule des Deutschen Ordens hervor. Zudem bestehen um 1900 ein Realgymnasium, zwei höhere Töchterschulen, ein Schullehrerseminar und eine Handelsschule in Gera, eine Bauschule, ein Schullehrerseminar und eine Taubstummenanstalt in Schleiz sowie eine Landwirtschafts- und Gärtnerlehranstalt in Köstritz.
1871 werden an dem seit 1730 an verschiedenen Orten untergebrachten Geraer Hoftheater erstmals Künstler fest eingestellt. Bis dahin hatte es ausschließlich Gastspieltruppen gegeben. In den 1880er Jahren kommen Oper und Operette zu dem bis dahin dominierenden Schauspiel hinzu. Das seit 1853 mit dem Titel Fürstliches Hoftheater versehene Theater erhält 1902 einen Neubau im Renaissancestil.
|
|